Ab sofort gibt's wieder Qualm zu Bier oder Kaffee

Gastwirte dringen durch: Bundesverfassungsgericht erklärt Nichtraucherschutz in kleinen Kneipen für hinfällig, da in größeren Lokalen nunmal auch geraucht werden dürfe
 

(red) In den kleinen Bars, Cafés und Kneipen der Region darf seit heute (30.07.) wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Vormittag die Nichtraucherschutz- Gesetze von Berlin und Baden- Württemberg. Nun entscheiden vorübergehend die Wirte wieder selbst, wer in ihren Lokalen wo rauchen darf. Dabei wäre, betonten die Richter, ein generelles Rauchverbot in Deutschland durchaus zulässig. Es sei mit geltendem Recht jedoch nicht vereinbar, dass grössere Lokale das Rauchen in Nebenräumen gestatten könnten, während kleinere aufgrund ihrer räumlichen Situation nicht dazu in der Lage wären. Hier müsste die Gleichheit gewahrt bleiben.

Nun sind die Gesetzgeber aufgefordert, neuerlich den Nichtraucherschutz zu überdenken, sich für einen hohen Gesundheitsschutz zu entscheiden, oder bei der Wahl einer relativen Schutz-Variante ein neues Gesetz gründlicher mit anderen Grundrechten abzuwägen. Das Gericht nannte vordergründig die Berufsfreiheit der Wirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher.

Als Zwischenregelung bis zum Erlass neuer Vorschriften gestatten die Richter in Karlsruhe das Rauchen in Gaststätten, die nur einen Raum haben oder insgesamt kleiner sind als 75 Quadratmeter. Die Lokale dürfen keine sogenannten 'zubereiteten Speisen' anbieten, genauer: nicht einmal über eine Lizenz dazu verfügen. Für die Gäste dieser Kneipen gilt nunmehr ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Lokalität ist als Raucherzone auszuweisen.

Da der Nichtraucherschutz in der Gastronomie auf Landesebene angesiedelt ist, gelten diese Regelungen nunmehr verbindlich für die Bundesländer Berlin und Baden- Württemberg. Alle anderen Gesetzgebungen sind (soweit beanstandet) diesen jedoch anzupassen. Die Richter haben ausnahmslos allen Gesetzes- Varianten eine Absage erteilt, die nicht von vornherein typische Schankkneipen vom Rauchverbot ausnehmen.

Für gleich mehrere Bars in der brandenburgischen Community ist dieses Urteil interessant: Sind es doch hier gerade die kleineren Läden mit den 'richtigen Typen' oder 'gestandenen Frauen' hinterm Tresen, die gern auch Treffpunkte von Schwulen und Lesben geworden sind. In Potsdam könnte nebst anderen die Unscheinbar unter diese Regelung fallen. Im La Leander oder im Canapé bleibt allerdings auf Grund der Ladengröße, bzw. der vorhandenen mehreren Gasträume alles beim alten. Dort darf schon seit Längerem nur noch in Nebenräumen oder auf der Terrasse geraucht werden.

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