LSVD: Aufhebung der Urteile § 175
LSVD-Verbandstag fordert Bundesratsinitiative zur Aufhebung aller Urteile nach § 175 StGB
Der Verbandstag des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. hat das Land Berlin am Wochenende aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung aller Urteile zu starten, die nach § 175 StGB bis zu dessen weitgehender Entschärfung im Jahre 1969 gefällt wurden. Die Initiative unter dem Titel „Verantwortung und Wiedergutmachung für die Homosexuellenverfolgung 1933 bis 1969“ sollte im einzelnen folgende Punkte enthalten:
- Anerkennung des Unrechts, das homosexuellen Männern durch die strafrechtliche Verfolgung nach § 175 StGB bis 1969 geschehen ist.
- Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zur Verantwortung für die Homosexuellenverfolgung und Selbstverpflichtung für die Zukunft, Homophobie im In- und Ausland entschieden zu bekämpfen.
- Aufhebung aller Urteile, die zwischen 1945 und 1969 (in der DDR bis 1968) nach § 175 StGB gefällt wurden.
- Einrichtung eines Fonds zur individuellen Entschädigung aller Opfer strafrechtlicher Verfolgung nach § 175 StGB zwischen 1933 und 1969.
Der § 175 des Strafgesetzbuches war ein Unrechtsparagraph, der zehntausende homosexueller Männer ins Unglück gestürzt, ihre Leben zerstört und sie nicht selten in den Tod getrieben hat. Die Urteile, die in den Jahren des Nazi-Terrors zwischen 1933 und 1945 gesprochen wurden, wurden vom Deutschen Bundestag im Jahr 2002 aufgehoben. Anders verhält es sich mit den etwa 50.000 Urteilen, die zwischen 1945 und 1969 in der Bundesrepublik Deutschland und - in geringerem Umfang - auch in der DDR gesprochen wurden. Diese sind bis heute in Kraft. Die Opfer dieses Unrechts wurden nicht entschädigt.