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Verdi: Europa gegen Homophie

Noch immer findet Homophobie in vielen Ländern, leider auch in Europa, im persönlichen und öf-fentlichen Leben in verschiedener Form statt, beispielsweise durch das Schüren von Hass und die Aufstachelung zu Diskriminierung vom Lesben und Schwulen, Bisexuellen oder Transgendern, das Lächerlichmachen, verbale, psychische und physische Gewalt sowie Verfolgung und Mord, Diskriminierung unter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, ungerechtfertigte und nicht vertretbare Einschränkungen von Rechten, die oft mit Belangen der öffentlichen Ordnung begründet werden, sowie der religiösen Freiheit und des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen. (weiterlesen)

 

Auch in letzter Zeit waren in einigen EU-Mitgliedstaaten eine Reihe besorgniserregender Vorfälle zu verzeichnen, über die die Presse und Nichtregierungsorganisationen ausführlich berichtet haben, angefangen von dem Verbot von Schwulenparaden und Märschen für Gleichheit bis hin zu aufstachelnden, hasserfüllten und drohenden Äußerungen führender Politiker und Kirchenvertreter, nicht ausreichendem Schutz durch die Polizei oder gar der Zerschlagung friedlicher Kundgebungen, gewalttätigen Demonstrationen von homophoben Gruppen und der Durchsetzung von Verfassungsänderungen, durch die gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausdrücklich behindert werden sollen.

In einigen Fällen waren gleichzeitig aber auch positive, demokratische und tolerante Reaktionen aus der Öffentlichkeit, der Bevölkerung und seitens der lokalen und regionalen Behörden zu verzeichnen, die gegen Homophobie demonstriert haben, sowie seitens der Justiz, die die schlimmsten illegalen Formen der Diskriminierungen beseitigt hat.

Gleichgeschlechtliche Partner haben in einigen Mitgliedstaaten noch immer nicht dieselben Rechte und denselben Schutz wie nichtgleichgeschlechtliche Partner und leiden folglich unter Diskriminierung und Benachteiligung. Gleichzeitig wird in mehr und mehr Ländern Europas angestrebt, Gleichstellung, Eingliederung und Respekt zu garantieren und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit und der Geschlechtsidentität sowie die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Familien zu gewährleisten.

Dabei ist festzustellen, dass Homophobie als eine auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle definiert werden kann, ähnlich wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Sexismus. Und die EU-Kommission hat sich verpflichtet, sich für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU einzusetzen und hat eine Gruppe von für die Menschenrechte zuständigen Kommissionsmitgliedern geschaffen.

Da noch nicht alle Mitgliedstaaten Maßnahmen in ihrem Rechtssystem verankert haben, um die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen zu schützen, wie in den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG gefordert, und die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung bekämpfen und die Gleichheit fördern, sind weitere Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten nötig, um Homophobie auszumerzen und eine Kultur der Freiheit, Toleranz und Gleichheit unter den Bürgern sowie in ihren Rechtsordnungen zu fördern.

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