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Bundesrat: Kein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz

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(red.)  Im Bundesrat ist heute der Versuch gescheitert, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Schwule und Lesben im Grundgesetz festzuschreiben.

Ein von Berlin, Hamburg und Bremen eingebrachter Antrag zur Änderung des Verfassungsartikels 3 fand bei der Sitzung der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Die Gegner des Vorhaben verwiesen darauf, dass es bereits genügend gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Homosexuellen gebe.

"Eine Verfassungsänderung hätte nur Symbolwert und würde an der gesellschaftlichen Situation nichts ändern", sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) vor der Länderkammer.

Wie gaybrandenburg.de im Vorfeld berichtete, hätte der abgelehnte Antrag der drei Stadtstaaten vorgesehen, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes festzuschreiben.

Bild: Bundesrat, 2006

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