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Teenagern droht Hinrichtung

Amnesty_International(Amnesty International) Der inzwischen 19-jährigen Fatemeh Salbehi droht die Hinrichtung, weil sie vor fast drei Jahren, also im Alter von 16 Jahren, ihren Ehemann getötet haben soll. Dem 19-jährigen Ehsan (Nachname ist Amnesty International bekannt) droht ebenfalls die Hinrichtung, nachdem er wegen mutmaßlicher Vergewaltigung eines Mannes der "Homosexualität" für schuldig befunden wurde, obwohl die Anschuldigungen inzwischen zurückgenommen wurden.

Der Ehemann von Fatemeh Salbehi, der Berichten zufolge in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der örtlichen Justizbehörden tätig gewesen sein soll, wurde im Mai 2008 tot in seinem Haus in Schirāz aufgefunden: Fatemeh Salbehi befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Schule. Die damals 16-Jährige wurde festgenommen und einem Verhör unterzogen, ohne dass eine rechtliche Vertretung zugegen war.
Nachdem Fatemeh Salbehi zunächst in einem "Geständnis" angab, den Mord begangen zu haben, sagte sie später aus, dass zwei Männer in das von ihr gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnte Haus eingedrungen seien und ihn getötet hätten. Fatemeh Salbehi wurde von der Abteilung 5 des Strafgerichtshofs Fars des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde später vom Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt.


Ehsan wurde im Alter von 17 Jahren festgenommen, nachdem er und zwei weitere Jugendliche von einem Mann der versuchten Vergewaltigung beschuldigt worden waren. Berichten zufolge wurde Ehsan fast vier Wochen lang gefoltert und legte schließlich in einem Verhör ein "Geständnis" ab, widerrief dieses allerdings vor Gericht und bestritt alle Anschuldigungen. Ein Gericht in Fars befand Ehsan der "Homosexualität" (lavat) für schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Einer der fünf Richter hatte Ehsan für "nicht schuldig" befunden und seine Freilassung gefordert.

Der Mann, der die Vorwürfe gegen die drei Jugendlichen ursprünglich erhoben hatte, nahm diese bereits vor der ersten Gerichtsverhandlung vollständig zurück. Die Abteilung 13 des Obersten Gerichtshofs in Teheran bestätigte das Todesurteil. Als Ehsan das 18. Lebensjahr erreicht hatte, wurde er aus dem Jugendstrafvollzug in das Adel-Abad-Gefängnis in Schirāz überführt. Es ist Amnesty International derzeit nicht bekannt, ob die Oberste Justizautorität bereits die Zustimmung für die Hinrichtung gegeben hat; sollte dies allerdings tatsächlich der Fall sein, könnte Ehsan jederzeit hingerichtet werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Fatemeh Salbehi wurde im November 1991 geboren und war zum Zeitpunkt ihrer Heirat mit Hamet Sadeghi im Jahr 2007 erst 16 Jahre alt. Hamet Sadeghi war ein entfernter Verwandter und beinahe doppelt so alt wie sie. Bis zur Hochzeit waren die beiden sich nie begegnet. Gemäß iranischem Recht können Mädchen im Alter von 13 Jahren verheiratet werden, obgleich Väter die Möglichkeit haben, sich an die Gerichte zu wenden und eine Erlaubnis zu beantragen, die ihnen gestattet, ihre Töchter bereits im Alter von neun Mondjahren (etwa acht Jahre und neun Monate) zu verheiraten. Jungen können im Alter von 15 Jahren heiraten.

Amnesty International ist nicht bekannt, ob sich Fatemeh Salbehi nach dem Tod ihres Ehemanns medizinischen Untersuchungen zur Feststellung ihres psychischen Zustands unterzogen hat. Gemäß iranischem Recht haben Personen, die des Mordes für schuldig befunden und zur "Vergeltung" (qesas) und damit zum Tode verurteilt werden, unter Verstoß gegen Artikel 6(4) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nicht das Recht, um Begnadigung oder die Umwandlung des Todesurteils durch die staatlichen Behörden zu ersuchen. Stattdessen haben die Blutsverwandten des Ehemannes von Fatemeh Salbehi nun das Recht, entweder auf die Hinrichtung zu bestehen oder eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Im Januar 2007 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in dem General Comment 52 festgelegt, dass Kindern (Personen unter 18 Jahren) rechtlicher oder anderweitig gleichwertiger Beistand zur Seite gestellt werden müsse, und zwar ab dem Zeitpunkt einer polizei¬lichen Vernehmung und während sämtlicher darauffolgender Verfahren, seien es Gerichtsverhandlungen oder Verfahren sonstiger Art. Fatemeh Salbehi wurde polizeilich vernommen, ohne dass eine rechtliche Vertretung zugegen war. Darüber hinaus ist nicht bekannt, ob Fatemeh Salbehi während des Verhörs, in dem sie ihr "Geständnis" abgab, anderweitiger Beistand zur Seite gestellt wurde. In dem Verfahren widerrief Fatemeh Salbahi ihr "Geständnis".
EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

* Ich fordere Sie dazu auf, die Hinrichtungen von Fatemeh Salbahi und Ehsan unverzüglich auszusetzen und das Todesurteil umzuwandeln.
* Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat sowohl des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte als auch der UN-Kinderrechtskonvention ist, die beide die Verhängung der Todesstrafe gegen Straftäter_innen verbieten, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.
* Ich befürchte, dass weder Fatemeh Salbehi noch Ehsan ein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Ich bitte Sie deshalb eindringlich darum, die Vorwürfe zu untersuchen, laut denen Ehsan gefoltert wurde, sämtliche Verantwortlichen vor Gericht zu stellen und erzwungene "Geständnisse" nicht länger in Gerichtsverfahren als Beweismittel anzuerkennen.

Nach Artikel 111 des iranischen Strafgesetzbuches kann "Homosexualität" mit dem Tode bestraft werden, wobei die Art der Hinrichtung im Ermessen des Richters liegt. Es gibt keinen separaten Straftatbestand der Vergewaltigung im iranischen Strafgesetzbuch; alle Vorwürfe der Vergewaltigung werden nach diesem Artikel geregelt. Gemäß diesem Artikel kann ein männliches Vergewaltigungsopfer nicht mit Hinrichtung bestraft werden.

Das Völkerrecht untersagt die Hinrichtung minderjähriger Straftäter_innen, so auch in Artikel 6(5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Kinderrechtskonvention, deren Vertragsstaat der Iran ist. Seit 1990 sind im Iran jedoch mindestens 47 minderjährige Straftäter_innen (Straftäter_innen, die zur Tat¬zeit unter 18 Jahre alt waren) hingerichtet worden - acht dieser Exekutionen fanden 2008 und fünf im Jahr 2009 statt. Die letzte bekannte Hinrichtung eines minderjährigen Straftäters war die eines Jungendlichen, der lediglich als "Mohammad A." bekannt war und der am 10. Juli 2010 in Marvdascht, Schirāz, hingerichtet wurde. Im Alter von 17 Jahren war er der versuchten Vergewaltigung und des Mordes für schuldig befunden worden. Amnesty International hat eine Liste zusammengestellt, auf der über 140 jugendliche Straftäter aufgeführt sind, die in den vergangenen Jahren zum Tode verurteilt wurden - allerdings ist die Nachverfolgung ihrer anschließenden jeweili¬gen Schicksale sehr schwierig.

Als der Iran die Kinderrechtskonvention ratifizierte, stufte der iranische Wächterrat (ein 12-köpfiges juristisches Gremium, das sicherstellt, dass Gesetze mit islamischem Recht und der iranischen Verfassung konform gehen) einige Artikel als Widerspruch zur Scharia und somit als nicht bindend ein. Artikel 37 wurde allerdings nicht beanstandet. Darin heißt es, dass "kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen" werden darf. Weiter heißt es: "Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden." In der Praxis wird dieser Artikel von iranischen Richtern seit Jahren ignoriert und der Iran ist eines der wenigen Länder, in denen mutmaßliche minderjährige Straftäter_innen zum Tode verurteilt werden. Weitere Informationen über die Hinrichtung minderjähriger Straftäter_innen im Iran unter: Iran: The last exe¬cutioner of children (MDE 13/059/2007), zu finden unter http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007.
APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
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über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
C/o Public Relations Office, Number 4, 2 Azizi Street
Vali Asr Ave., above Pasteur Street intersection
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)

KOPIEN AN
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
C/o Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
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BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

* Calling on the Iranian authorities to halt the executions of Fatemeh Salbehi and "Ehsan", and commute their death sentence.
* Reminding them that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of having committed crimes which took place when they were under 18.
* Expressing concern that neither Fatemeh Salbehi nor "Ehsan" had a fair trial, and urging the Iranian authorities to investigate the allegations that "Ehsan" was tortured and to bring anyone found responsible for abuses to justice and to disregard as evidence in courts "confessions" which may have been coerced.

Quelle: Amnesty International

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