LSVD: Berliner Integrationsgesetz darf niemanden zurücklassen
Berliner Integrationsgesetz darf niemanden zurücklassen - Berücksichtigung homosexueller Migrantinnen und Migranten unabdingbar
Gestern stellten Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit und die Berliner Integrationssenatorin Carola Bluhm den Entwurf für ein Integrationsgesetz vor. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.:
„Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels begrüßt der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg grundsätzlich, dass Berlin das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz wäre. Das Integrationsgesetz darf jedoch niemanden zurücklassen. Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht zwangsläufig heterosexuell. Die Lebenswirklichkeit von lesbischen und schwulen Migrantinnen und Migranten muss berücksichtigt werden. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht minder wichtig als das Recht auf Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Das Thema Integration darf nicht losgelöst von Themen wie Geschlecht, Homosexualität oder Behinderung gedacht werden. Ein breiter Diversity-Ansatz ist auch beim Integrationsgesetz zu verfolgen. Die Bedürfnisse und Rechte einer lesbischen Frau mit Migrationshintegrund sind ebenso zu berücksichtigen wie die eines heterosexuellen Mannes mit Migrationshintergrund. Diesem Anspruch muss das Gesetz gerecht werden.“
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat bis dato nur Zusammenfassungen des Gesetzentwurfes veröffentlicht.
Text: PM LSVD Berlin